BKA Einstellungsvoraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen Bundeskriminalamt

Diese Voraussetzungen solltest Du für ein Studium beim BKA erfüllen.

BKA Blog

Voraussetzungen für Deine Bewerbung beim Bundeskriminalamt (BKA)

 

Das BKA ist eine kriminalpolizeiliche Behörde, die täglich mit wichtigen und sicherheitsrelevanten Informationen arbeitet. Um beim BKA arbeiten zu können, musst Du spezifische Anforderungen erfüllen, die je nach Stellenausschreibung variieren. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Spezifische Anforderungen für einzelne Positionen, wie den erforderlichen Schulabschluss, findest Du in den entsprechenden Stellenangeboten.



1. Duales Studium beim BKA

Für ein duales Studium zur Kriminalkommissarin oder zum Kriminalkommissar sind folgende Schulabschlüsse erforderlich:

 

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Uneingeschränkte Fachhochschulreife (mit schulischem und praktischem Teil)

 

Ein Notendurchschnitt von mindestens 3,2 (8 Punkte) ist erforderlich. Wenn Du kurz vor dem Abschluss stehst, genügen vorerst die letzten beiden Halbjahreszeugnisse mit einem Durchschnitt von mindestens 8 Punkten. Das Abschlusszeugnis kann später nachgereicht werden, wobei der Mindestwert von 3,2 weiterhin gelten muss.

 

Darüber hinaus gelten allgemeine Anforderungen für Beamtinnen und Beamte, darunter:

 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes
  • Höchstalter von 42 Jahren bei Einstellung (nicht vollendet)
  • Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
  • Führerschein der Klasse B (für Schalt- und Automatikgetriebe)

 

1. Duales Studium beim BKA

Für ein duales Studium zur Kriminalkommissarin oder zum Kriminalkommissar sind folgende Schulabschlüsse erforderlich:

 

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Uneingeschränkte Fachhochschulreife (mit schulischem und praktischem Teil)

 

Ein Notendurchschnitt von mindestens 3,2 (8 Punkte) ist erforderlich. Wenn Du kurz vor dem Abschluss stehst, genügen vorerst die letzten beiden Halbjahreszeugnisse mit einem Durchschnitt von mindestens 8 Punkten. Das Abschlusszeugnis kann später nachgereicht werden, wobei der Mindestwert von 3,2 weiterhin gelten muss.

 

Darüber hinaus gelten allgemeine Anforderungen für Beamtinnen und Beamte, darunter:

 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes
  • Höchstalter von 42 Jahren bei Einstellung (nicht vollendet)
  • Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
  • Führerschein der Klasse B (für Schalt- und Automatikgetriebe)

 

2. Sicherheitsprüfung

Da Du Zugang zu sicherheitsrelevanten und geheimhaltungsbedürftigen Informationen haben könntest, ist eine Sicherheitsüberprüfung vor Deiner Einstellung notwendig. Dies erfordert Deine Zustimmung im Bewerbungsprozess. Die Beurteilung erfolgt aufgrund verschiedener Faktoren und richtet sich nach der Art der geplanten Tätigkeit beim BKA. Es ist wichtig, dass Dein Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Staat lag.

3. Staatsangehörigkeit

Die Verbeamtung im Kriminaldienst erfordert die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes. Im Tarifbereich (für Angestellte im öffentlichen Dienst) spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings ist auch hier der Wohnsitz in Deutschland oder einem EU-Land in den letzten fünf Jahren für die Sicherheitsüberprüfung relevant.

2. Sicherheitsprüfung

Da Du Zugang zu sicherheitsrelevanten und geheimhaltungsbedürftigen Informationen haben könntest, ist eine Sicherheitsüberprüfung vor Deiner Einstellung notwendig. Dies erfordert Deine Zustimmung im Bewerbungsprozess. Die Beurteilung erfolgt aufgrund verschiedener Faktoren und richtet sich nach der Art der geplanten Tätigkeit beim BKA. Es ist wichtig, dass Dein Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Staat lag.

3. Staatsangehörigkeit

Die Verbeamtung im Kriminaldienst erfordert die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes. Im Tarifbereich (für Angestellte im öffentlichen Dienst) spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings ist auch hier der Wohnsitz in Deutschland oder einem EU-Land in den letzten fünf Jahren für die Sicherheitsüberprüfung relevant.

4. Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Sprache beherrschen, einschließlich ausländischer Tarifangestellter.


Bei einigen Positionen im Kriminaldienst sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER erforderlich. Verschiedene Nachweise können erbracht werden, um dies zu belegen. Beachte, dass die Kosten für Sprachzertifikate nicht vom BKA übernommen werden können.


Bei Bewerbern mit Migrationshintergrund sind Ausnahmen von der Nachweispflicht möglich, mit Ausnahme des dualen Studiums zur Kriminalkommissarin/Kriminalkommissar und der Qualifizierung zur Cyberkriminalistin/Cyberkriminalisten. Für den höheren Vollzugsdienst sind Kenntnisse in einer weiteren Interpol-Sprache (Französisch, Spanisch, Arabisch) erwünscht.

5. Altersgrenze

Für Tarifangestellte gibt es keine Altersbeschränkungen. Bei Beamtinnen und Beamten im BKA gelten Altersgrenzen, die je nach der Art des Vorbereitungsdienstes variieren.


Die genauen Altersgrenzen findest Du in den Stellenausschreibungen.


Die Altersgrenze für KKA-Bewerber (Studium BKA) beträgt 42 Jahre bei Einstellung (s. o.).

6. Gesundheitliche Eignung

Da körperliche Fitness in einigen Positionen wichtig ist, erfolgt eine ärztliche Untersuchung, um die gesundheitliche Eignung sicherzustellen.


Die genauen Anforderungen hängen von der Laufbahn ab: Verwaltungs- oder Vollzugslaufbahn.

4. Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Sprache beherrschen, einschließlich ausländischer Tarifangestellter.


Bei einigen Positionen im Kriminaldienst sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER erforderlich. Verschiedene Nachweise können erbracht werden, um dies zu belegen. Beachte, dass die Kosten für Sprachzertifikate nicht vom BKA übernommen werden können.


Bei Bewerbern mit Migrationshintergrund sind Ausnahmen von der Nachweispflicht möglich, mit Ausnahme des dualen Studiums zur Kriminalkommissarin/Kriminalkommissar und der Qualifizierung zur Cyberkriminalistin/Cyberkriminalisten. Für den höheren Vollzugsdienst sind Kenntnisse in einer weiteren Interpol-Sprache (Französisch, Spanisch, Arabisch) erwünscht.

5. Altersgrenze

Für Tarifangestellte gibt es keine Altersbeschränkungen. Bei Beamtinnen und Beamten im BKA gelten Altersgrenzen, die je nach der Art des Vorbereitungsdienstes variieren.


Die genauen Altersgrenzen findest Du in den Stellenausschreibungen.


Die Altersgrenze für KKA-Bewerber (Studium BKA) beträgt 42 Jahre bei Einstellung (s. o.).

6. Gesundheitliche Eignung

Da körperliche Fitness in einigen Positionen wichtig ist, erfolgt eine ärztliche Untersuchung, um die gesundheitliche Eignung sicherzustellen.


Die genauen Anforderungen hängen von der Laufbahn ab: Verwaltungs- oder Vollzugslaufbahn.

7. Sonstiges

Für Deine Bewerbung ist es wünschenswert, ein Ehrenamt oder bürgerschaftliches Engagement auszuüben. Ebenso sollte Deine finanzielle Situation in Ordnung sein, und Du darfst keine Vorstrafen haben. Das BKA fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.


Wenn Du alle Anforderungen erfüllst, wirst Du zum Auswahlverfahren eingeladen. Für weitere Informationen und Details besuche die BKA-Website.



7. Sonstiges

Für Deine Bewerbung ist es wünschenswert, ein Ehrenamt oder bürgerschaftliches Engagement auszuüben. Ebenso sollte Deine finanzielle Situation in Ordnung sein, und Du darfst keine Vorstrafen haben. Das BKA fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.


Wenn Du alle Anforderungen erfüllst, wirst Du zum Auswahlverfahren eingeladen. Für weitere Informationen und Details besuche die BKA-Website.



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